Auszug
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Anhang VIII
 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 
8 Dezember 2000

 Bericht der Präsidentschaft über die 
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik


 

 VI. REGELUNGEN FÜR DIE KONSULTATION UND DIE BETEILIGUNG ANDERER POTENZIELLER PARTNER

In Feira wurde darauf hingewiesen, dass Russland, die Ukraine, andere europäische Staaten, die mit der Union einen politischen Dialog führen, sowie andere interessierte Staaten wie z.B. Kanada eingeladen werden können, sich an EU-geführten Operationen zu beteiligen.

Im Hinblick darauf schlägt die Union vor, den Dialog, die Zusammenarbeit und die Konsultation in Sicherheits- und Verteidigungsfragen mit den betreffenden Staaten auf der Grundlage der bestehenden Übereinkünfte zu intensivieren und dabei von folgenden Grundsätzen auszugehen:

In der Routinephase stellt die Union sicher, dass ein Informationsaustausch über Fragen im Zusammenhang mit der ESVP und der militärischen Krisenbewältigung mittels Sitzungen zu diesen Themen erfolgt, die in der Regel halbjährlich auf Ebene der Troika des PSK stattfinden. Zusätzliche Sitzungen werden gegebenenfalls auf Beschluss des Rates anberaumt. Im Falle einer Krise, in der die Möglichkeit einer militärischen Krisenbewältigungsoperation erwogen wird, geben diese in Troika-Konfiguration oder durch den Generalsekretär/Hohen Vertreter geführten Konsultationen den Rahmen für einen Gedankenaustausch und Aussprachen über die eventuelle Beteiligung potenzieller Partner ab.

Die Europäische Union hat das von Kanada bekundete Interesse bereits begrüßt. In Krisenzeiten werden intensivierte Konsultationen mit Kanada stattfinden. Der Teilnahme Kanadas wird insbesondere bei EU-geführten Operationen, bei denen auf Mittel und Fähigkeiten der NATO zurückgegriffen wird, besondere Bedeutung zukommen. Wird seitens der Union eine auf dem Rückgriff auf Mittel und Fähigkeiten der NATO basierende Option eingehend geprüft, so wird der Konsultation mit Kanada besondere Beachtung geschenkt werden.

Die an einer Operation teilnehmenden Staaten können Verbindungsoffiziere in die Planungsstäbe abstellen und zusammen mit sämtlichen EU-Mitgliedstaaten an den Sitzungen des Ausschusses der beitragenden Länder teilnehmen; hierbei haben sie in Bezug auf die laufende Durchführung der Operation die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen beteiligten Staaten.

Diese ursprünglichen Prinzipien gelten unbeschadet besonderer Mechanismen für die Konsultation und/oder die Beteiligung, die mit manchen der betreffenden Länder vereinbart werden könnten. So hat die EU mit Russland eine gemeinsame Erklärung über den Ausbau des Dialogs in Fragen der Politik und der Sicherheit in Europa angenommen, in der vor allem besondere Konsultationen über Fragen der Sicherheit und Verteidigung vorgesehen sind.