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24. Mai 2013


EuroHawk und Compass Dwell: Die verflixte Zulassung

von Otfried Nassauer

Es wird immer deutlicher: Die Großdrohne EuroHawk hat keine Chance, je eine luftfahrtrechtliche Zulassung für die Nutzung auch zivil genutzter Lufträume zu bekommen. Durch diese muss die Drohne jedes mal hindurch fliegen, wenn sie startet oder landet – egal ob an ihrem Heimatstandort oder auf einem Ausweichplatz für Notlandungen. Anders kann sie nicht auf ihre Flughöhe deutlich oberhalb der kommerziellen Luftfahrt gelangen. Das – so argumentiert das Verteidigungsministerium – sei zwar als Problem im Prinzip schon lange bekannt gewesen, aber immer für lösbar gehalten worden. Erst in jüngster Zeit sei man sich bewusst geworden wie grundsätzlich die Hindernisse seien.

Vielleicht wurde die späte Erkenntnis aber auch dadurch verursacht, dass im Verteidigungsministerium niemand den Gang ins Archiv unternahm oder das Archiv zu schlecht sortiert ist: Der Weg in alte Akten und verstaubte Papiere hätte schon zu Beginn des EuroHawk-Projektes gezeigt, dass schon vor Jahrzehnten einmal das Projekt einer hochfliegenden Drohne zur fernmeldetechnischen Aufklärung (SIGINT) gründlich an der Zulassung gescheitert ist. 

Bereits Anfang der 1970er Jahren entwickelten die USA Drohnen der HALE-Kategorie für elektronische Aufklärungszwecke. Eines dieser Vorhaben trug den Code-Namen „Compass Dwell“. Vollgestopft mit modernster Abhörelektronik sollte dieses unbemannte Fluggerät detaillierte Informationen über den Bereitschaftszustand jeder einzelnen Luftverteidigungsstellung des Warschauer Paktes sammeln. Informationen, mit denen die NATO sowohl ihre Verteidigung als auch eigene Luftangriffe vorbereiten wollte. Für diese Aufgabe wurden auch die fünf deutschen SIGINT-Flugzeuge vom Typ Breguet Atlantique genutzt, die der EuroHawk künftig ablösen sollte. „Compass Dwell“ war eine erfolgversprechende Alternative und Ergänzung, zeigten doch Testflüge, dass solche Drohnen 20-28 Stunden in der Luft bleiben konnten und ohne Gefährdung eines „Piloten“ sogar in feindlich kontrolliertem Luftraum hätten operieren können. Doch das Geheim-Projekt musste 1972 sang- und klanglos eingestellt werden. Die europäischen Behörden hatten dem unbemannten US-Flieger schlicht die Zulassung für Flüge im „kommerziell genutzten Luftraum“ versagt.



ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS