EuroHawk und Compass Dwell: Die verflixte Zulassung
von Otfried Nassauer
Es wird immer deutlicher: Die Großdrohne EuroHawk hat keine
Chance, je eine luftfahrtrechtliche Zulassung für die Nutzung
auch zivil genutzter Lufträume zu bekommen. Durch diese muss
die Drohne jedes mal hindurch fliegen, wenn sie startet oder landet
– egal ob an ihrem Heimatstandort oder auf einem
Ausweichplatz für Notlandungen. Anders kann sie nicht auf ihre
Flughöhe deutlich oberhalb der kommerziellen Luftfahrt
gelangen. Das – so argumentiert das Verteidigungsministerium
– sei zwar als Problem im Prinzip schon lange bekannt
gewesen, aber immer für lösbar gehalten worden. Erst
in jüngster Zeit sei man sich bewusst geworden wie
grundsätzlich die Hindernisse seien.
Vielleicht wurde die späte Erkenntnis aber auch dadurch
verursacht, dass im Verteidigungsministerium niemand den Gang ins
Archiv unternahm oder das Archiv zu schlecht sortiert ist: Der Weg in
alte Akten und verstaubte Papiere hätte schon zu Beginn des
EuroHawk-Projektes gezeigt, dass schon vor Jahrzehnten einmal das
Projekt einer hochfliegenden Drohne zur fernmeldetechnischen
Aufklärung (SIGINT) gründlich an der Zulassung
gescheitert ist.
Bereits Anfang der 1970er Jahren entwickelten die USA Drohnen der
HALE-Kategorie für elektronische Aufklärungszwecke.
Eines dieser Vorhaben trug den Code-Namen „Compass
Dwell“. Vollgestopft mit modernster Abhörelektronik
sollte dieses unbemannte Fluggerät detaillierte Informationen
über den Bereitschaftszustand jeder einzelnen
Luftverteidigungsstellung des Warschauer Paktes sammeln. Informationen,
mit denen die NATO sowohl ihre Verteidigung als auch eigene
Luftangriffe vorbereiten wollte. Für diese Aufgabe wurden auch
die fünf deutschen SIGINT-Flugzeuge vom Typ Breguet Atlantique
genutzt, die der EuroHawk künftig ablösen sollte.
„Compass Dwell“ war eine erfolgversprechende
Alternative und Ergänzung, zeigten doch Testflüge,
dass solche Drohnen 20-28 Stunden in der Luft bleiben konnten und ohne
Gefährdung eines „Piloten“ sogar in
feindlich kontrolliertem Luftraum hätten operieren
können. Doch das Geheim-Projekt musste 1972 sang- und klanglos
eingestellt werden. Die europäischen Behörden hatten
dem unbemannten US-Flieger schlicht die Zulassung für
Flüge im „kommerziell genutzten Luftraum“
versagt.
ist
freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum
für Transatlantische Sicherheit - BITS
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