Transparenz nach Gutsherrenart?
von Otfried Nassauer
Saudi-Arabien und die VAE nutzen in erheblichem Umfang deutsche
Rüstungsgüter für ihren umstrittenen Krieg im Jemen. Im
Juni 2018 fragte DER SPIEGEL beim Wirtschaftsministerium an, ob und
wann die Bundesregierung eine Exportgenehmigung für fernbedienbare
Waffenstationen vom Typ FeWas in die Vereinigten Arabischen Emirate
erteilt habe. Ein Photo der britischen Fachzeitschrift Jane's Defence
Weekly zeigte ein leichtes gepanzertes Fahrzeug vom Typ Oshkosh M-ATV
mit einer solchen Waffenstation nahe der umkämpften Stadt
Hodeidah. Das Ministerium antwortete lapidar, es könne "im
Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen grundsätzlich keine Auskunft zu
etwaigen einzelnen Ausfuhranträgen oder -genehmigungen geben."
Inzwischen herrscht Klarheit: Im Juni 2009 hat die
Bundesregierung der Firma Dynamit Nobel Defence aus
Burbach-Würgendorf die "Ausfuhr von Waffenstationen sowie
Baugruppen und Herstellungsausrüstung für Waffenstationen
für militärische Geländewagen und Radpanzer" im Wert von
81 Mio. € genehmigt. Einige Monate zuvor hatte die International
Golden Group aus den Emiraten während der Waffenmesse IDEX 2009
einen Vertrag über 215 Mio. Dollar abgeschlossen, der die Einfuhr
fertiger Waffenstationen aus Deutschland und den Transfer der
Technologie für eine spätere Lizenzproduktion der Stationen
in den Emiraten vorsah.
Die Waffenstationen können aus dem Fahrzeuginneren
bedient werden, die Waffen sind kreiselstabilisiert und der Bediener
hat damit die Möglichkeit, ein einmal identifiziertes Ziel
automatisch zu verfolgen. Das erleichtert die Handhabung und verringert
den Ausbildungsaufwand.
Woher die Information stammt? Im Kern aus einer Antwort des
Wirtschaftsministeriums vom 4. März 2015 aus eine Kleine Anfrage
im Bundestag. Diese wurde nur wenige Tage vor Beginn des Jemen-Kriegs
veröffentlicht. Damals pflegte das Wirtschaftsministerium noch
nicht "grundsätzlich" darauf zu verweisen, dass man zu "einzelnen
Ausfuhranträgen oder -genehmigungen" wegen des
"verfassungsrechtlich" geschützten "Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis" grundsätzlich keine Auskunft erteile.
ist
freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum
für Transatlantische Sicherheit - BITS
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