Originalbeitrag
24. Januar 2019


Transparenz nach Gutsherrenart?

von Otfried Nassauer



Saudi-Arabien und die VAE nutzen in erheblichem Umfang deutsche Rüstungsgüter für ihren umstrittenen Krieg im Jemen. Im Juni 2018 fragte DER SPIEGEL beim Wirtschaftsministerium an, ob und wann die Bundesregierung eine Exportgenehmigung für fernbedienbare Waffenstationen vom Typ FeWas in die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt habe. Ein Photo der britischen Fachzeitschrift Jane's Defence Weekly zeigte ein leichtes gepanzertes Fahrzeug vom Typ Oshkosh M-ATV mit einer solchen Waffenstation nahe der umkämpften Stadt Hodeidah. Das Ministerium antwortete lapidar, es könne "im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen grundsätzlich keine Auskunft zu etwaigen einzelnen Ausfuhranträgen oder -genehmigungen geben."

Inzwischen herrscht Klarheit: Im Juni 2009 hat die Bundesregierung der Firma Dynamit Nobel Defence aus Burbach-Würgendorf die "Ausfuhr von Waffenstationen sowie Baugruppen und Herstellungsausrüstung für Waffenstationen für militärische Geländewagen und Radpanzer" im Wert von 81 Mio. € genehmigt. Einige Monate zuvor hatte die International Golden Group aus den Emiraten während der Waffenmesse IDEX 2009 einen Vertrag über 215 Mio. Dollar abgeschlossen, der die Einfuhr fertiger Waffenstationen aus Deutschland und den Transfer der Technologie für eine spätere Lizenzproduktion der Stationen in den Emiraten vorsah.

Die Waffenstationen können aus dem Fahrzeuginneren bedient werden, die Waffen sind kreiselstabilisiert und der Bediener hat damit die Möglichkeit, ein einmal identifiziertes Ziel automatisch zu verfolgen. Das erleichtert die Handhabung und verringert den Ausbildungsaufwand.

Woher die Information stammt? Im Kern aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums vom 4. März 2015 aus eine Kleine Anfrage im Bundestag. Diese wurde nur wenige Tage vor Beginn des Jemen-Kriegs veröffentlicht. Damals pflegte das Wirtschaftsministerium noch nicht "grundsätzlich" darauf zu verweisen, dass man zu "einzelnen Ausfuhranträgen oder -genehmigungen" wegen des "verfassungsrechtlich" geschützten "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" grundsätzlich keine Auskunft erteile.


ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS