Originalbeitrag
01. Juli 2016


Dual-Use-Güter-Export: Die EU zieht die Zügel an

von Otfried Nassauer


Mit einer neuen Verordnung will die Europäische Kommission den Export von doppelt, also zivil und militärisch verwendbaren Gütern stringenter und europaweit einheitlicher regeln. Der vorliegende Entwurf erfasst ein breit gefasstes Spektrum von Überwachungstechnologien für elektronische Kommunikation, für die eine neue Genehmigungspflicht EG-weit eingeführt wird und betont wiederholt das Kriterium der „Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Bestimmungsland“als Voraussetzung für Genehmigungserteilungen. Er nimmt Exporteure, Makler wie auch technische Dienstleister in die Pflicht, für nicht explizit aufgelistete Güter oder Dienstleistungen auch dann eine Meldung beim BAFA abzugeben, wenn sie Kenntnis davon haben, dass diese Güter „ganz oder teilweise“ zum Beispiel im Kontext von Massenvernichtungswaffen, für eine militärische Endverwendung, als Teile militärischer Güter oder durch Personen genutzt werden können, die für ernste Menschenrechtsverletzungen oder Repression verantwortlich sind. Als Exporteur gilt künftig auch „jede natürliche Person, die diese Güter (...) in ihrem persönlichen Gepack mitführt“, zum Beispiel in Form von Konstruktionsunterlagen oder Software auf einem Datenträger. Erkennbar ist das Bemühen, erkannte Schlupflöcher im Exportrecht zu schließen und zudem durch einen jährlichen Bericht der Kommission an das Europaparlament Transparenz zu schaffen. Der Entwurf bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates.



ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS