Dual-Use-Güter-Export: Die EU zieht die Zügel an
von Otfried Nassauer
Mit einer neuen Verordnung will die Europäische
Kommission den Export von doppelt, also zivil und militärisch
verwendbaren Gütern stringenter und europaweit einheitlicher
regeln. Der vorliegende Entwurf erfasst ein breit gefasstes Spektrum
von Überwachungstechnologien für elektronische Kommunikation,
für die eine neue Genehmigungspflicht EG-weit eingeführt wird
und betont wiederholt das Kriterium der „Einhaltung der
Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im
Bestimmungsland“als Voraussetzung für
Genehmigungserteilungen. Er nimmt Exporteure, Makler wie auch
technische Dienstleister in die Pflicht, für nicht explizit
aufgelistete Güter oder Dienstleistungen auch dann eine Meldung
beim BAFA abzugeben, wenn sie Kenntnis davon haben, dass diese
Güter „ganz oder teilweise“ zum Beispiel im Kontext
von Massenvernichtungswaffen, für eine militärische
Endverwendung, als Teile militärischer Güter oder durch
Personen genutzt werden können, die für ernste
Menschenrechtsverletzungen oder Repression verantwortlich sind. Als
Exporteur gilt künftig auch „jede natürliche Person,
die diese Güter (...) in ihrem persönlichen Gepack
mitführt“, zum Beispiel in Form von Konstruktionsunterlagen
oder Software auf einem Datenträger. Erkennbar ist das
Bemühen, erkannte Schlupflöcher im Exportrecht zu
schließen und zudem durch einen jährlichen Bericht der
Kommission an das Europaparlament Transparenz zu schaffen. Der Entwurf
bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des
Europäischen Rates.
ist
freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum
für Transatlantische Sicherheit - BITS
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