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Inhaltsverzeichnis:
Eine erste Möglichkeit wäre es, das KSE-Regime neu zu beleben. Als Ausgangspunkt können die Gespräche über die russische Forderung nach einer raschen Ratifizierung des KSE-2-Vertrages durch die NATO-Staaten fungieren. Russland weist zurecht darauf hin, dass der Westen in einer gewissen Bringschuld ist, weil er dieses Abkommen acht Jahre nach Unterzeichnung noch immer nicht ratifiziert hat. Russland hatte sich in den Istanbuler Verpflichtungen zwar bereit erklärt, seine Truppen aus Moldawien und Georgien vollständig abzuziehen, nie aber dem zeitlichen Junktim zwischen diesem Abzug und dem Beginn der westlichen Ratifizierung zugestimmt, das die NATO-Staaten in Reaktion auf und als Protest gegen den 2. Tschetschenienkrieg in Florenz im Mai 2000 einseitig nachgeschoben hatten. Dieses Problem ist lösbar. Mit Georgien hat Russland eine zeitlich begrenzte bilaterale Stationierungsvereinbarung getroffen; die Wachmannschaft für das russische Depot in Moldawien ist unter militärischen Gesichtspunkten nicht signifikant.
Hinzu kommt ein zweiter Gesichtspunkt: Russland fordert zurecht, dass alle NATO-Staaten dem KSE-Regime beitreten sollen. Die baltischen Republiken und die Slowakei können bislang dem Regime nicht beitreten, da der ursprüngliche KSE-Vertrag keine Beitrittsklausel für neue Mitglieder enthält und der AKSE-Vertrag, der nunmehr eine solche enthält, noch nicht in Kraft getreten ist. Auch dieses Problem sollte mit dem erforderlichen politischen Willen lösbar sein. Die Ratifizierung des AKSE-Vertrages sollte also rasch wie möglich vorangetrieben werden. Eine frühzeitige Ratifizierung durch NATO-Staaten, die bislang nicht Mitglied des KSE-Regimes sind, wäre zudem ein positives Signal an Russland.
Darüber hinaus besteht die Chance, auf einen neuen dritten KSE-Vertrag hinzuarbeiten. Ein solcher Vertrag ist nicht nur sinnvoll, sondern auch überfällig. Er wäre zudem ein starkes politisches Signal zugunsten eines effizienten rüstungskontrollpolitischen Multilateralismus im Kontext europäischer Sicherheit. Ein solcher Vorstoß würde der politischen Vertrauensbildung in Europa in ähnlicher Weise dienen wie die bisherigen KSE-Verträge. Die KSE-1-Verträge regelten das konventionelle Kräfteverhältnis in Europa gegen Ende des Kalten Krieges und für die Zeit nach der deutschen Vereinigung. Mit dem AKSE-Vertrag sollte russischen Befürchtungen entgegengewirkt werden, die erste NATO-Osterweiterung um Mitglieder des aufgelösten Warschauer Vertrages führe zu veränderten Kräfteverhältnissen und größerer Unsicherheit an den Aussengrenzen Russlands und anderer GUS-Staaten. Besondere Bedeutung kam aus westlicher Sicht zudem den Flankenregeln und aus russischer Sicht den Verstärkungsregeln zu. Beide zeigten das Bemühen, durch eine Begrenzung des erlaubten militärischen Aufwuchses in volatilen Regionen das gegenseitige Vertrauen und die Stabilität zu vergrößern. Eine Anpassung des KSE-Regimes an die zweite NATO-Osterweiterung, in deren Kontext erstmals auch ehemalige Sowjetrepubliken der NATO beitraten, ist bislang unterblieben. Diese Aufgabe anzugehen, ist von hoher sicherheitspolitischer und vertrauensbildender Wirkung.
Ein neuer KSE-Vertrag könnte die stabilisierende und vertrauensbildende Wirkung des KSE-Regimes fortschreiben und an die mittlerweile entstandene geographische und faktische Lage nach der zweiten NATO-Osterweiterung anpassen. Folgende Fragestellungen könnten sich im Blick auf die Erarbeitung eines solchen Vertrages als hilfreich erweisen:
Begleitend sollte darüber nachgedacht werden, ob und wie der NATO-Russland-Rat gestärkt werden kann. Zwischen der Geschichte der NATO-Erweiterungen und der des NATO-Russland-Rates gibt es eine ähnlich enge Verzahnung wie jene zwischen den NATO-Erweiterungen und der Entwicklung des KSE-Regimes. Der Rat wurde anlässlich der ersten NATO-Erweiterung als sicherheitspolitisches Konsultationsforum gegründet und anlässlich der bevorstehenden zweiten Erweiterung formal zu einem Gremium aufgewertet, in dem auch gemeinsame Entscheidungen gefällt werden könnten. Theoretisch zumindest, denn in der Praxis gilt bislang anderes: Die NATO-Staaten haben sich intern geeinigt, dass auf die Tagesordnung des NATO-Russland-Rates nur jene Themen gesetzt werden können, über die in der NATO bereits auch in der Sache Konsens herrscht. Viele Themen schaffen es wegen dieses faktischen Vetorechtes jedes einzelnen NATO-Mitgliedstaates nicht oder nur sehr spät auf die Tagesordnung. Je bedeutsamer ein Thema ist, desto wahrscheinlicher ist dies. Schon eine Änderung dieses Verfahrens könnte den NATO-Russland-Rat nicht nur deutlich attraktiver, sondern auch zu einem Gremium mit stärker vertrauensbildender Wirkung oder gar gelebten kollektiven Entscheidungen über wichtige Fragen der Zukunft europäischer Sicherheit machen.
Die Realisierungschancen für strengere Nichtverbreitungsregeln und für künftige Schritte nuklearer Abrüstung stehen in einem engen und unauflöslichen Zusammenhang. Nicht zuletzt die gescheiterte NVV-Überprüfungskonferenz 2005 hat demonstriert, dass auf multilateraler Ebene substantielle Fortschritte bei der Nichtverbreitung nur erreicht werden können, wenn zugleich die Bereitschaft zu und Fortschritte im Bereich weiterer nuklearer Abrüstung nachgewiesen werden können. Auf diesem "Handel" fußte schon das Zustandekommen des NVV, aber auch seine unkonditionierte und zeitlich unbegrenzte Verlängerung während der Überprüfungskonferenz 1995. Die Abschlussdokumente der Konferenzen 1995 und 2000 versuchten dies zu implementieren. Die fehlende Bereitschaft der Regierung Bush, sich an diese Zusagen der Regierung Clinton zu halten, war zumindest teilweise ursächlich für das Scheitern der Überprüfungskonferenz 2005. Zugleich haben die USA unter George W. Bush bei dem Versuch, Proliferation durch Verschärfungen im Bereich der Exportkotrolle und andere nicht vertragliche vereinbarte Maßnahmen wie die Proliferation Security Initiative zu verhindern, nur begrenzte Fortschritte erzielt und sind hinter ihren selbst gesetzten Zielen deutlich zurückgeblieben.
Im Blick auf die Überprüfungskonferenz 2010 muss, soll der NVV nicht weiter geschwächt werden, darauf hingearbeitet werden, dass sowohl im Bereich der nuklearen Abrüstung als auch im Bereich der nuklearen Nichtverbreitung konstruktive Vorschläge vorgelegt werden. Dafür sind schon jetzt Vorarbeiten möglich und nötig. Die deutsche Initiative für eine Internationalisierung der Urananreicherung und diverse Initiativen mit dem Ziel, eine internationale Versorgung von Kernkraftwerken mit Brennelementen zu initiieren, zeigen, dass bereits heute an ersten Vorschlagen gearbeitet wird. Ein Motiv hinter solchen Arbeiten ist die Befürchtung, der NVV könnte weiter geschwächt werden. Der Kern der Bemühungen liegt aber zumeist im Bereich der Stärkung der Nichtverbreitung. Wie aber kann darüber hinaus auf einen positiven Ausgang der Überprüfungskonferenz 2010 "in Sachen Abrüstung" hingearbeitet werden? Hier gibt es einen erheblichen Nachholbedarf bei der Entwicklung neuer Initiativen.
Sinnvoll wäre erstens, wenn dafür geworben würde, das "rüstungskontrollpolitische Acquis" im NVV-Bereich neu zu beleben. Die "Principles and Objectives" und die "13 Schritte" sollten wiederbelebt werden. Dazu kann es beitragen, wenn die EU frühzeitig signalisiert, dass sie sich diesen Dokumenten weiterhin verpflichtet sieht. Sie kann zudem dafür werben, dass auch andere wichtige Akteure in ähnlicher Weise Stellung nehmen. Gelänge es beispielsweise, die Staaten der Shanghai Cooperation Organization und der Neutralen und Nichtalliierten Staaten zu entsprechenden Stellungnahmen zu animieren, so hätte dies bereits ein erhebliches Gewicht. Auch eine entsprechende Positionierung des/der demokratischen PräsidentschaftsbewerberIn könnte in diese Richtung wirken. Verstärkend können auch Vorarbeiten wirken, mit denen erreicht werden könnte, dass einzelne der vereinbarten 13 Schritte beschleunigt umgesetzt werden können, sobald die politische Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Arbeiten in diesen Bereichen besteht. Auch hier könnten die Staaten (aus) der Europäischen Union eine Vorreiterrolle übernehmen.
Etwas schwieriger dürften sich Bemühungen gestalten, konkrete Schritte zur Stärkung der nuklearen Abrüstung einzuleiten. Traditionell betrachten die Nuklearmächte dieses Thema als ihnen zustehendes Terrain, auf dem sie sich äußere Einmischung verbitten. Vorschläge von "außen", wie beispielsweise die Zukunft von START-1 und SORT geregelt werden könnten, verbieten sich deshalb weitgehend. Innovative Ideen würden jedoch von Think Tanks aus den USA voraussichtlich konstruktiv aufgenommen. Unbenommen bleibt es anderen Staaten jedoch, sich in anderer Weise konstruktiv zu äußern:
Auch im Bereich der nuklearen Nichtverbreitung existiert eine Vielzahl von Möglichkeiten, Schritte zur Stärkung des NVV vorzubereiten. In diesem Bereich der nicht Gegenstand dieses Diskussionspapiers ist - bemühen sich viele westliche Regierungen um die Entwicklung potentiell produktiver und konstruktiver Vorschläge. Oft weisen diese Bemühungen allerdings ein entscheidendes Wirksamkeitshandicap auf, das Fortschritte bei der Stärkung des NVV eher behindern, denn fördern könnte. Viele der Vorschläge zur Stärkung der nuklearen Nichtverbreitungsregime entstanden im Kontext der aktueller Verdachtsfälle in Sachen Proliferation wie zum Beispiel des Irans. In gedanklicher Verlängerung sind sie mit der Hoffnung verbunden, auch künftigen Problem- und Verdachtsfällen, die sich aus dem wachsenden Wunsch zusätzlicher Staaten nach ziviler Nutzung der Nukleartechnik ergeben könnten (Türkei, Saudi-Arabien u.v.a.m.), prophylaktisch einen Riegel vorschieben zu können. Dabei wird aber oft vorschnell darauf gesetzt, dass sich jene Staaten, die "legitimerweise" die Nukleartechnik (zivil) nutzen, als "Haves", sich darauf einigen könnten, welchen Staaten die Nutzung dieser Technologien gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen dürfen (zivile / militärische "Have-Nots"). Vorschläge dieser Art riskieren letztlich eine weitere Schwächung des NVV-Regimes, weil sie davon ausgehen, dass Staaten vor dem internationalen Recht dauerhaft "ungleich" sein könnten ein Widerspruch in sich. Der NVV zielt letztendlich auf eine Aufhebung der (zeitweiligen) Unterscheidung von Haves und Have-Nots im militärisch-nuklearen Bereich. Er kann nicht mit Nichtverbreitungsregeln gestärkt werden, die auch bei der zivilen Nutzung der Nukleartechnik eine dauerhafte Unterscheidung zwischen legitimen Haves und Have-Nots einführen würden.
Nichtstaatliche oder substaatliche Akteure, die zur Anwendung organisierter Gewalt fähig sind, spielen in den Konflikten der Gegenwart eine ständig wachsende Rolle. Dies trifft für so unterschiedliche Akteure zu wie Terrorgruppierungen, Befreiungsbewegungen oder bewaffnete Kräfte eines regionalen Clanchefs, der organisierten Kriminalität, eines transnationalen Konzerns oder aber Söldnerfirmen und private Militärdienstleister. All diese nichtstaatlichen Akteuren werden von der traditionellen Rüstungskontrolle weder erfasst noch berührt. Im günstigsten Fall greifen Exportkontrollregeln für sie, also Nichtverbreitungsregeln. Rüstungskontrolle wird bislang ausschließlich als zwischenstaatliches Gestaltungsinstrument genutzt und verstanden. Das ist auf der einen Seite verständlich, da Staaten nur mit Staaten völkerrechtlich verbindliche Verträge auf Gegenseitigkeit abschließen, nicht aber mit substaatlichen Partnern. Auf der anderen Seite entsteht angesichts der wachsenden Bedeutung der nichtstaatlichen Akteure ein substantielles rüstungskontrollpolitisches Regulierungsdefizit, über das sich auch Staaten echauffieren können, wenn sie selbst bestimmten Regeln unterworfen sind, nicht aber der Gegner in einem asymmetrischen Konflikt. Während einerseits anerkannt wird, dass rechtliche Verregelung hilfreich sein könnte, fehlt andererseits scheinbar ein gangbarer Weg.
Einen Königsweg, mit dem zum Beispiel kurzfristig bewaffnete Terrorgruppen zur Einhaltung des humanitären Kriegsvölkerrechtes veranlasst werden könnten, gibt es sicher nicht. Trotzdem bieten sich Chancen, um nichtstaatliche Gewaltakteure rüstungskontrollpolitisch einzuhegen. Folgende Ansatzpunkte könnten sich z.B. als geeignet erweisen:
Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung und effizientem Multilateralismus werden in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik große Bedeutung zugemessen. Deutschland profitiert sicherheitspolitisch von diesen Instrumenten schon lange. Effizienter Multilateralismus diene deutschen Interessen und signalisiere die fortwährende Einbindung der Bundesrepublik in multilaterale Kontexte sowie den Verzicht auf nationale Alleingänge. Auch künftig dürfte es im Interesse deutscher Regierungen liegen, an dieser Politik festzuhalten. Somit lohnt es zu fragen, welche Beiträge Deutschland im Blick auf die Wiederbelebung rüstungskontroll- und abrüstungspolitischer Prozesse und Instrumente heute leisten könnte. Auch hier beschränken wir uns auf die oben genannten Beispiele:
Abschließend gilt es, eine Frage zu betrachten, deren Bedeutung zumeist unterschätzt wird: Die der Gestaltung der politischen Tagesordnung, also des Faktors "Zeit".
Rüstungskontrolle und Abrüstung sind ebenso wie die Nichtverbreitungspolitik wesentliche Gestaltungsinstrumente einer auf effizienten Multilateralismus und die Verrechtlichung internationaler Beziehungen ausgerichteten Politik. Sie liegen deshalb sowohl im Interesse deutscher als auch europäischer Sicherheitspolitik. Wer diese Politikinstrumente erfolgreich wiederbeleben will, muss bereit sein, politisch offensiv und die Zukunft planend vorzugehen. Die Analyse der gegenwärtigen Krise der Rüstungskontrolle hat unter anderem gezeigt, dass auch die Befürworter dieser Instrumente nolens volens einen Beitrag zu Entstehung und Vertiefung der Krise leisten können, wenn sie sich zu sehr auf das gerade Machbare und die Verteidigung des rüstungskontrollpolitischen Acquis beschränken. In politischen Kräfteparallelogrammen oder Kräftepolygonen verschiebt sich die Resultierende dann leicht zugunsten der Rüstungskontrollgegner und skeptiker.
Wer Rüstungskontrollpolitik, Abrüstung und Nichtverbreitung wiederbeleben will, muss das Heft des politischen Handelns zurückgewinnen und die Initiative ergreifen. Dabei kann auch die Verfolgung scheinbar utopischer Ziele eine wirksame Kraft sein. Dies zeigt die Geschichte des Ottawa-Prozesses, der zunächst zu einem Verbot von Anti-Personenminen und dann zu einer bis heute wirksamen Dynamik führte, dieses Verbot auf andere unterschiedslos wirkende Munitionen wie Streumunitionen auszuweiten.
Um das Heft des Handelns in Sachen Rüstungskontrolle und Abrüstung zurückzugewinnen, bedarf es vor allem einer verstärkten Bereitschaft zum "Agenda-Setting". Nur, wer auf die Tagesordnung Einfluss nimmt, kann auch hoffen, ernsthaft Fortschritte zu erzielen. Mit einer Politik aus der Defensive, einer reaktiven Politik ist dies kaum möglich. Derzeit ist es noch zu früh, um vorherzusagen, wie die Tagesordnung der Zukunft, also nach den Wahlen in Russland und den USA, im Detail aussehen könnte. Es ist aber nicht zu früh, um schon jetzt dafür zu werben, dass Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung dann wieder eine größere Rolle spielen.
Die Zeit vor und unmittelbar nach den Wahlen kann genutzt werden, um geeignete Initiativen vorzubereiten, die der Wiederbelebung rüstungskontrollpolitischer Ansätze dienen. Dies gilt sowohl für die staatlichen wie für die nicht-staatlichen Akteure, die sich für eine Wiederbelebung der Rüstungskontrolle einsetzen. Frühzeitige Sondierungen mit russischen Partnern aus Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen sowie mit der künftigen russischen Administration, die deutlich vor der künftigen amerikanischen handlungsfähig werden wird, können dabei hilfreich sein. Bei solchen Sondierungen kann dafür geworben werden, dass Russland die Krise der Rüstungskontrolle nicht weiter vertieft, solange unklar ist, wer in den USA künftig die Administration stellt und welche Positionen Washington künftig bezieht. Zugleich können sie genutzt werden, um Themen und geeignete Vorschläge für ein erfolgreiches rüstungskontrollpolitisches Agenda-Setting zu eruieren. Ähnliches gilt für den Dialog mit demokratischen Rüstungskontrollbefürwortern und Think Tanks in den USA: Mit ihnen kann während der Übergangsphase bis zur nächsten Administration diskutiert werden, wie die demokratische Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses verhindern kann, dass sich die Krise der Rüstungskontrolle weiter verschärft und der oder die künftige US-PräsidentIn schon heute festgelegt wird. Dass ein solches Vorgehen möglich und sinnvoll ist, zeigt sich bisher am Beispiel der Haushaltsverhandlungen über die Finanzierung der Baumaßnahmen zur Stationierung von Komponenten des amerikanischen Raketenabwehrsystems in Polen und im Blick auf die Finanzierung des Einstiegs in die Entwicklung einer neuen Generation nuklearer Sprengköpfe. Zugleich kann der Dialog mit Befürwortern der Rüstungskontrolle in den USA genutzt werden, um Themen und Initiativen zu eruieren, die aus Washingtoner Sicht einen Beitrag zur Wiederbelebung der Rüstungskontrolle leisten könnten. Schließlich kann er genutzt werden, um einen geeigneten Mix und sinnvolle Verknüpfungen zwischen künftigen Initiativen der Rüstungskontrolle und Abrüstung einerseits und neuen Nichtverbreitungsinitiativen andererseits zu identifizieren. Gerade an letzteren ist man in Washington parteiübergreifend interessiert.
ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS
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