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Komponenten für Projekt | Empfängerstaat | beteiligte deutsche Firmen |
bekannte Details | Bemerkungen | |
1 | Panzerketten und Getriebe für das britische 155-mm-Artilleriesystem "AS 90" | Großbritannien | Diehl Remscheid, Zahnradfabrik Friedrichshafen |
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Außerdem liefert Diehl auch für die Variante "AS 90 Braveheart" für die polnischen Streitkräfte (72 Systeme). |
2 | Modernisierung & Teile für das Sturm-gewehr "SA 80 A2" | Großbritannien | Heckler & Koch Wehrtechnik GmbH |
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Granatwerfer "AG 36", 40 mm, als Aufsatz für das Sturmgewehr "SA 80 A2" | Großbritannien | Heckler & Koch Wehrtechnik GmbH |
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Direkt in den Irak geliefert | |
3 | Infrarotmodule und Kühlsysteme für das Zielbeleuchtungssystem "LANTIRN" und "ADATS/AHIP" der Kampfflugzeuge F-15E und F-16C/D | USA | AEG Infrarotmodule GmbH |
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Etwa 900 Kampfflugzeuge wurden an mindestens elf Staaten
exportiert. Nicht bei jedem lässt sich klären, ob "LANTIRN" eingebaut wurde. AEG Infrarotmodule ist auch an der Weiterentwicklung von "LANTIRN" beteiligt. |
4 | Zünder "M772 MTSQ" und "M776 MTSQ" für 60 mm und 81 mm Mörser-munition | USA | Junghans Feinwerk-technik GmbH | Dies sind Varianten des Zünders "DM 93". | |
5 | Zünder und Treibladungen für Artillerie- und Panzermunition der Kaliber 60 mm bis 155 mm | Großbritannien | Junghans Feinwerk-technik, Nitrochemie Aschau |
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Kooperationsverträge beider Firmen mit RO Defence (UK)
wurden 2001/2002 unterzeichnet. Exklusive Zuliefererbeziehung. Bei Zündern auch zukünftige Entwicklungsvorhaben vereinbart. |
6 | Panzerung "Mexas" für das Infantry Armored Vehicle "Stryker" | USA | Ingenieurbüro Deisenroth |
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Möglicher Weiterexport: ab 2006 sollen "Stryker" mit ähnlicher Panzerung auch an Kanada geliefert werden. |
7 |
Lieferung von Sturmgewehren "G-36" | Nepal | Heckler & Koch Wehrtechnik GmbH |
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Das Geschäft wurde im Frühjahr 2001 genehmigt und Anfang 2002 gestoppt. |
Teile für eine Munitionsfabrikationsanlage | Unbekannt | Anlage 2002 genehmigt. Vorher schon ähnliche und ergänzende Anlagen genehmigt. |
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8 | Komponenten und Ersatzteile ("Modernisierungssätze") für die Haubitzen "M 44" und "M 52" | Türkei | Krauss Maffei Wegmann |
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Im Rahmen der Amtshilfe der
Bundesregierung. Zwischen 1994 und 1997 wurden außerdem Exporte für sonstige Rüstungsgüter im Wert von etwa 330 Mio. genehmigt. |
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Boden-Luft-Raketen des Typs "Stinger" ("FIM-92A" & "FIM-92C") | Lenkflugkörpersysteme GmbH (LFK) |
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Für einen Teil übernahm Roketsan (TR) die Fertigung und den Einbau des Antriebs und sowie der Munition. | ||
Bau der U-Boote der "Preveze"-Klasse (U-209/1400) und modernisierter U-Boote der "Gür"-Klasse (U-209/1400) | Howaldtswerke-Deutsche Werft, Blohm & Voss, Thyssen Nordseewerke |
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9 | Dieselmotoren "MT881 Ka-500" für 155-mm-Panzerhaubitze "Firtina" | Türkei | MTU Friedrichshafen |
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System wird von Samsung Techwin in Südkorea hergestellt ("K-9 Thunder"). |
Dieselmotor und Getriebe für Panzer "M 60 A1" | MTU Friedrichshafen und Renk AG |
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10 | Fabrik für die Produktion von 5,56-mm-Munition für das Gewehr "HK 33E" von Heckler & Koch | Türkei | Fritz Werner Industrie-ausrüstungen GmbH |
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Vertrag 2000 |
11 | Dieselmotoren "BF8L413FC" und Automatikgetriebe "ZF 6HP500" für das gepan-zerte Radfahrzeug "WZ-551" (Type 90/92) | VR China | Deutz AG (Klöckner-Humboldt Deutz) |
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Die Angaben zu den Stückzahlen sind
widersprüchlich. Hier wurden die niedrigsten Schätzungen genommen Alle Modelle sind Grundlage für mehrere Varianten bis hin zu mobiler Artillerie. |
Dieselmotoren "BF8L413F" für die gepanzerten Kettenfahrzeuge "YW-531C" (Type-89 I, Type-63) und "YW-534H" (Type 85) | Deutz AG (Klöckner-Humboldt Deutz) als Zulieferer für NORINCO |
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12 | Dieselmotor "MTU 12V 493" für die U-Boote der "Song"-Klasse (Typ 039G) | VR China | MTU Friedrichshafen |
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13 | Glattrohrkanone "L44" 120 mm für Kampfpanzer "Merkava 3" | Israel (via USA) |
Rheinmetall DeTec | Technologietransfer Ende der 1970er Jahre über
die USA. Im zweiten Los der "Merkava 3" eingebaut. |
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Waffenricht- und Nachführungssystem "GEADRIVE" für Kampfpanzer "Merkava 3" | Israel | Extel Systems Wedel | Geliefert in den 1990er Jahren. | ||
Getriebe "RK 304" für "Merkava 3" | Renk AG | Geliefert in den 1990er Jahren. Auch im Vorläufer "Merkava 2". |
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14 | Glattrohrkanone "L44" 120 mm (US-Typenbezeichnung "M256") für Kampfpanzer "M1A1" und "M1A2" | Ägypten (via USA) |
Rheinmetall DeTec |
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Damit verbunden ist auch eine Übernahme der 120 mm Munitionstechnologie ("DM 39" etc.). |
Kuwait (via USA) |
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Saudi Arabien (via USA) |
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15 |
Dieselmotor "MT 883" ("GD 883") und Getriebe "HSWL 295 TM" für Kampf-panzer "Merkava 4" | Israel (via USA) |
MTU Friedrichshafen, Renk AG |
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Zusammenbau erfolgt durch General Dynamics Land Systems in den USA. |
16 | Dieselmotor "MT 883" und Getriebe "HSWL 295 TM" für die Exportversion des Kampfpanzers "Leclerc" | Vereinigte Arabische Emirate (via Frankreich) |
MTU Friedrichshafen Renk AG |
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Außerdem wurde auch die Panzerkette "570P1" von Diehl Remscheid eingebaut. |
17 | Panzerkette "840 I" für Kampfpanzer "PT-91" | Malaysia (via Polen) |
Diehl Remscheid |
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Vertrag am 3.10.2003 mit der Regierung Malaysias und dem polnischen Hersteller Bumar Labedy unterzeichnet. |
18 | Panzerketten für die Spähpanzer "Stalker 2T" und Transportpanzer "3T" | Belorussland | Diehl Remscheid | Möglicher erster Exportkunde ist Russland. | |
19 | Radios M3AR VHF/UHF für die Kampfflugzeuge EMB-314 ALX | Brasilien | Rohde & Schwarz GmbH |
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Funkgeräte M3TR HF/VHF für Infanterie-Einheiten | Rohde & Schwarz GmbH |
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20 | Feuerleitsystem "COSYS" für Mini-Korvette | Thailand | Atlas Elektronik GmbH |
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Außerdem wird auch das Kommunikationssystem von Rohde & Schwarz GmbH eingebaut. |
21 | Mast "OMS 100 EO" und Periskop "SERO 400 EO" für U-Boote des Typs "U 214" | Griechenland, Südkorea (via Südafrika) |
Zeiss Optronik |
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Teil der Offsetvereinbarung für die drei U-Boote "U 209/1400" für Südafrika. |
22 | Zulieferungen für die Produktion der Sturmgewehre "G-36" | Spanien | Heckler & Koch Wehrtechnik GmbH |
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Lizenzinhaber ist Santa Barbera di Sistemas, ein Tochterunternehmen von General Dynamics Land Systems. |
23 | 5,56-mm-Sektionen und Magazine für leichtes Sturmgewehr "XM-8" | USA | Heckler & Koch Wehrtechnik GmbH |
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Heckler & Koch will Produktionsanlage für
"XM-8" in den USA aufbauen. Viele Elemente des G-36 sollen in dieses Modell integriert werden sein. |
Design und Komponenten für das Sturmgewehr "XM 29" | Heckler & Koch Wehrtechnik GmbH |
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Gilt als eigentliches "G-36". Beteiligt ist auch Dynamit Nobel. |
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24 | Mehrzweckflugzeug "Tornado" in den Varianten "IDS" und "ADV" (saudische Bezeichnung "Al Yamamah I & II") | Saudi Arabien (via Groß-britannien) |
PANAVIA Aircraft GmbH |
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Flugzeuge waren Teil eines Gesamtpakets im Wert von 15 Mrd. Pfund |
25 | Einbau von Nachtsichtgeräten des Typs "PZB 200" in die Kampfpanzer "Leopard 1A5" | Chile | Gesellschaft für Logistischen Service mbH |
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Weiterexport der Leopard aus den Niederlanden Weitere 170 "Leopard"-Panzer aus Bundeswehrbeständen sollen zusätzlich nach Modernisierung geliefert werden. |
Neue Geschützstürme für Kampfpanzer "Leopard 1A5" | Kanada | Gesellschaft für Logistischen Service mbH |
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27 | Infrarotmodule und Kühlsystem für die Nachtsicht- und Zielerfassungssysteme des amerikanischen Kampfhubschraubers "Apache A-64A" und "A-64D" | USA | AEG Infrarotmodule GmbH |
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Die "Apache"-Hubschrauber (mit deutschen Komponenten) wurden und werden auch an Ägypten, Großbritannien, Israel, die Niederlande und Singapur geliefert. |
28 | Generatoren und Technologie für Raketenabwehrsystem "Patriot" | USA | Lechmotoren GmbH | System wurde auch an Griechenland, Israel, Japan, Kuwait und Taiwan geliefert. | |
29 | Dieselmotoren "Deutz/MWM TBO 604 BV16" und "MTU 12V 396 TE" für Küstenboote "Shaldag" | Sri Lanka, (TR) Nordzypern (via Israel) |
MTU Friedrichshafen Deutz AG |
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Dieselmotoren "MTU 12V 396 TE" für Küstenboot "Super Dvora Mk.2" | Eritrea, Indien, Slowenien, Sri Lanka (via Israel) |
MTU Friedrichshafen |
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30 | Gelenktes Panzerabwehrraketensystem "Spike" | Finnland | Eurospike Konsortium (Rheinmetall DeTec, Diehl VA, Atlas Elektronik und die israelische Rafael Development Agency) |
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Eurospike-Konsortium mit Rafael 1997 vereinbart
und 2004 vertraglich neu fixiert. Vertrag 2000 |
Gelenktes Panzerabwehrsystem "Spike" | Niederlande |
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Vertrag 2001 | ||
31 | Infrarot-Ortungssystem "GE 228x4 SYNERGI" für Zielbeleuchtungsbehälter "Litening Pod" für Kampfflugzeuge "JAS-39 Gripen" | Schweden | Zeiss Optronik und Rafael Development Authority |
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Kooperationsvereinbarung zwischen Zeiss und
Rafael 1995 unterschrieben. Vertrag, Weiterexport auch an die Tschechische Republik. |
In der Variante "Recce Lite" für Kampfflugzeuge des Typs "F-4", "F-16" und "F-18" | Griechenland, Italien, Nieder-lande, Spanien | Seit 2002 werden die "Recce Lite" von den Luftwaffen dieser Staaten getestet. |
Typ | Anzahl und Schiffstyp | Anzahl Motoren pro Schiff und Typ | Herstellerstaat |
Indien |
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Patrouillenboote |
5x SDB Mk.3 | 2x MTU 16V538 TB92 | Indien |
4x SuperDvora Mk.2 | 2x MTU 12V 396 TE94 | Israel, Indien | |
14x Tara Bai Mod 1/Priyadarshini | 2x MTU 12V 538 | Singapur, Indien | |
7x Jija Bai Mod1 | 2 MTU 12V 538 | Japan, Indien | |
9x Inshore Patrol Craft | 2x Deutz MWM TBD234V12 | Indien | |
Indonesien |
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Fregatten |
3x Fatahillah | MTU 20V956 TB92 | Niederlande |
1x KI Hajar Dewantara | 2 MTU 16V 956 TB92 | Jugoslawien | |
Korvetten |
16 Kapitan Patimura | Mögl. MTU | unbekannt |
Patrouillenboote |
4x Dagger | 2 MTU 12V 331 TC81 | unbekannt |
4x Singa (PB 57) | 2 MTU 16V 956 TB92 | Deutschland, Indonesien | |
4x Kakap (PB 57) | 2 MTU 16V 956 TB92 | Deutschland, Indonesien | |
Malaysia |
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Fregatten |
2x Lekiu | 4x MTU 20V 1163 TB93 | Großbritannien |
Korvetten |
4x Laksamana | 4x MTU 20V 956 TB92 | Italien |
2x Kasturi | 4x MTU 20V 1163 TB92 | Deutschland | |
Patrouillenboote |
18x Sabah/Kris | Einige mit MTU MD 655/18 | Großbritannien |
4x Handalan | 3x MTU 16V 538 TB91 | Schweden | |
4x Perdana | 4x MTU MB 870 | Frankreich | |
6x Jerong | 3x MTU MB 16V 538 TB90 | unbekannt | |
Myanmar |
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Patrouillenboote |
2x Mynamar | 2x Mercedes-Benz | unbekannt |
6x PGM Type | 2x Deutz SBA 16MB816 | Burma | |
3x Swift PGM type | 2x MTU 12V331 TC81 | Singapur | |
2x Y301 (Mod.) | 2x MTU MB | unbekannt | |
10x Y301 | 2x MTU MB | Jugoslawien | |
6x Carpenteira | 2x MTU 8V 331 TC92 | Australien | |
Singapur |
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Korvetten |
6x Victory | 4x MTU 16V 538 TB93 | Deutschland, Singapur |
Patrouillenboote |
12x Fearless | 2x MTU 12V595 TE90 | Singapur |
6x Sea Wolf | 2x MTU 16V538 TB92 | Deutschland, Singapur | |
14x Inshore Patrol Craft | 2x MTU 12V 183 TC1 | Singapur | |
Sri Lanka |
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Patrouillenboote |
1x Jayasagara | 2x MAN 8L20/27 | Sri Lanka |
10x Colombo | 2x MTU 12V 396 TE94 | Sri Lanka, Israel | |
3x Dvora | 2x MTU 12V331 TC81 | Israel | |
4x Super Dvora | 2x MTU 12V 396 TB93 | Israel | |
4x Super Dvora Mk.2 | 2x MTU 12V 296 TE94 | Israel | |
3x South Korean Killer | 2x MTU 396 TB93 | Südkorea | |
2x Shaldag | 2x Deutz MWM TBO 604 BV16 | Israel | |
6x Trinity Marine | 2x MTU 12V 396 TE94 | USA | |
4x Simmoneau | 2x MTU 12V 183 Te93 | Frankreich, Sri Lanka | |
Thailand |
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Flugzeugträger |
1x Chakri Naruebet | 2x MTU 16V 1163 TB83 | Spanien |
Fregatten |
2x Naresuan | 2x MTU 20V 1163 TB83 | VR China |
4x Chao Phraya | 4x MTU 20V 1163 TB83 | VR China | |
Korvetten |
2x Rattanakosin | 2x MTU 20V 1163 TB83 | USA |
3x Khamronsin | 2x MTU 12V 1163 TB93 | Thailand | |
Patrouillenboote |
3x Ratcharit | 3x MTU MD 20V 538 TB91 | Italien |
3x Prabparapak | 4x MTU 16V 538 TB92 | Singapur | |
3x Chon Buri | 3x MTU 20V 538 TB92 | Italien | |
6x Sattahip | 2x MTU 16V 538 TB92 | Thailand | |
3x T 81 | 2x MTU 16V 2000 TE90 | unbekannt | |
9x T 91 | 2x MTU 12V 538 TB81/82 | Thailand | |
18x T 213 | 2x MTU | Thailand |
Quelle: Richard Sharpe (Hrsg.): Janes Fighting Ships 1999/2000. Janes Information Group Ltd., London, 1999.
3 A) Übersicht über die erteilten Exportgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil
1 A "Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial" zwischen 1999 und 2003
in Mrd.
Ausfuhrliste Teil 1 A | 1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
Gesamt |
|
Gesamt | Wert (Mrd. ) | 3,35 |
4,74 |
7,52 |
5,80 |
6,18 |
27,59 |
Lizenzen (Summe) | 9.435 |
10.108 |
11.150 |
11.517 |
12.053 |
*54.308 |
|
Einzelgenehmigungen | Wert (Mrd. ) | 3,02 |
2,84 |
3,68 |
3,25 |
4,86 |
**17,65 |
Lizenzen (Summe) | 9.373 |
9.997 |
11.005 |
11.317 |
11.958 |
*53.787 |
|
Sammelausfuhrgenehmigungen | Wert (Mrd. ) | 0,33 |
1,90 |
3,84 |
2,55 |
1,32 |
9,94 |
Lizenzen (Summe) | 62 |
111 |
145 |
200 |
95 |
613 |
3 B) Erteilte Genehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil 1 A "Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial", aufgeschlüsselt nach Positionen der Ausfuhrliste, 1999-2003
Jahrsberichte 1999-2003 | Lizenzen | % |
Wert |
% |
Summe aller Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) | 613 | 9.967 | ||
Summe aller Einzelgenehmigungen bei Aufschlüsselung nach AL-Positionen | *56.500 | 100 | **19.086 | 100 |
Davon AL-Positionen die nur Rüstungskomponenten umfassen | 18.897 | 34 | 4.846 | 25 |
|
14.815 | 26,23 | 4.059 | 21 |
|
4.082 | 7,23 | 787 | 4 |
Davon für Kleinwaffen, Komponenten und Zubehör (AL-Position 0001) | 19.038 | 33 | 1.644 | 9 |
Davon für Großkalibrige Systeme (AL-Position 0002) | 790 | 1 | 247 | 1 |
Davon für Munition, Komponenten und Zubehör (AL-Position 0003) | 5.155 |
9 |
913 |
5 |
Davon für Bomben, Torpedos, Flugkörper und Komponenten (AL-Position 0004) |
1.223 |
2 |
1.273 |
7 |
Davon für Landfahrzeuge, Komponenten und Zubehör (AL-Position 0006) | 7.288 |
130 |
4.620 |
24 |
Davon für Kriegsschiffe, Komponenten und Zubehör (AL-Position 0009) | 1.699 |
3 |
3.932 |
21 |
Davon für Flugzeuge, Komponenten und Zubehör (AL-Position 0010) | 1.871 |
3 |
1.561 |
8 |
Restliche Positionen (0012, 0019, 0023) | 539 |
1 |
50 |
0 |
* Generell ergibt die Addition der Lizenzen der einzelnen Positionen A 0001 bis A 0023 eine höhere Zahl als die offizielle Gesamtzahl der Einzelgenehmigungen. Pro Jahr werden etwa 500 bis 600 Mehrfachnennungen gemacht, da einige Anträge sich auf mehrere Positionen verteilen.
** In den Rüstungsexportberichten für 1999 und 2000 wurde ein
Teil der SAG im Wert von insgesamt etwa
1,3 Mrd. bei der Aufschlüsselung der Lizenzen und Genehmigungswerte pro Posten der
Ausfuhrliste mit aufgenommen. Dies erklärt die Differenz zwischen den entsprechenden
Wertangaben in Anhang 3B
(19,0 Mrd. ) und Anhang 3A (17,65 Mrd. ).
[1] Die hier verwendete Definition von "Rüstungskomponenten" ist bemüht, eine Vergleichbarkeit mit der Definition zu gewährleisten, die von Oxfam Großbritannien verwendet wird. Vgl. z. B. Oxfam UK: "Lock, Stock and Barrel. How British arms components add up to deadly weapons", Februar 2004. Dual-use-Güter-Exporte werden seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 1334/2000 von der Europäischen Union geregelt. Der Export von Dual-use-Gütern fällt mit wenigen Ausnahmen unter EU-Recht. Alle anderen Exporte von Kriegswaffen und Rüstungsgütern fallen dagegen unter nationales Recht. Oft ist die Feststellung, ob ein Gegenstand unter die Dual-use-Güter-Verordnung fällt oder nicht, nur in Kenntnis technischer oder konstruktiver Details zu treffen, die nur den Herstellern und Behörden direkt zugänglich sind. Aus diesem Grund muss in dieser Studie bei manchem Export von Rüstungskomponenten, die zur militärischen Verwendung exportiert werden, offen bleiben, ob diese als Dual-use-Güter nach EU-Recht oder als sonstige Rüstungsgüter nach deutschem Recht behandelt werden.
[2] Eine ausführlichere Übersicht zu den angesprochenen Rüstungsvorhaben findet sich in Anhang 1 entlang der Projektnummern. Sämtliche Informationen zu diesen Rüstungsgeschäften basieren auf der sich seit 1999 im Aufbau befindlichen "Datenbank Deutscher Rüstungsexporte" (DDR) des BITS. Die Datenbank basiert auf der Auswertung der entsprechenden Fachmagazine, Studien, parlamentarischen Drucksachen und verfügbaren Regierungsdokumenten. Auch wenn die hier verwendeten Informationen in der Regel auf wenigstens zwei unabhängigen Quellen basieren, kennen nur die beteiligten Regierungen und Rüstungsunternehmen die realen Zahlen.
[3] Als Grundlage für diese Entscheidung diente eine von der Regierung Kohl 1997/98 bereits positiv beschiedene Voranfrage von der die rot-grüne Regierung nicht abrücken wollte.
[4] Damals ging es "nur" um eine Voranfrage bzw. die Lieferung eines Testpanzers. Die rot-grüne Bundesregierung hielt zwar an ihrer grundsätzlich positiven Entscheidung vom Herbst 1999 fest, signalisierte aber 2000 Rücksicht auf die ablehnende Haltung der Regierungsfraktionen im Bundestag. Die türkische Regierung setzte dieses Beschaffungsvorhaben wegen ungeklärter Finanzierungsfragen vorerst aus. Im Herbst 2004 hat die Bundesregierung jedoch unter Verweis auf die veränderten Rahmenbedingungen die Lieferung von etwa 350 Kampfpanzern des Typs "Leopard 2A4" in Aussicht gestellt.
[5] In der "Erklärung zu China" des Europäischen Rates in Madrid am 26/27.6.1989 wurde als eine Maßnahme beschlossen, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Waffenembargo gegen China verhängen sollen. Englische Fassung z. B. unter http://projects.sipri.se/expcon/euframe/euchidec.htm (Stand 24.2.05)
[6] Einer der größten deutschen Hersteller für derartige Motoren ist die Deutz AG. Die Tatsache, dass deren Panzermotoren auch in Traktoren eingebaut werden und die MTU U-Boot-Motoren grundsätzlich auch als Antrieb für große Yachten genutzt werden können, benutzt die Bundesregierung zu der Brückenargumentation, diese seien auch zivile Güter und damit Dual-use. Da das EU-Embargo gegen die VR China kein Embargo gemäß Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1334/2000 (sog. EG-Dual-use-VO) darstellt, fallen die nicht im Anhang 1 angeführten Dual-use-Güter nicht unter die Embargopflicht.
[7] Am 17.3.1997 unterzeichneten Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate ein Abkommen über die "Zusammenarbeit im Bereich der Rüstungswirtschaft und der Rüstungstechnik". Am 24.11.1998 trat das geheime Übereinkommen zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem israelischen Verteidigungsministerium über die "Zusammenarbeit bei der Forschung und Technologie auf dem Gebiet der Verteidigung" in Kraft.
[8] Military Technology, Nr. 6/2000, S. 127.
[9] Siehe die Produktinformationen von Diehl Remscheid unter http://www.diehl-remscheid.com/diehl_remscheid/bin/en.jsp?enDispWhat=Zone&enZone=Produkte&enDispWho=Produkte&enPage=FocusPage&enDisplay= view& (Stand 24.2.05)
[10] Siehe Angaben bei http://www.rohde-schwarz.com/www/dev_center.nsf/html/11336 (Stand 24.2.05)
[11] Siehe Produktinformationen bei http://www.litef.com/P2.htm (Stand 24.2.05) und die Referenzliste der iMAR GmbH unter http://www.imar-navigation.de/download/custm_vertikal_d.pdf (Stand 24.2.05)
[12] Siehe u. a. http://www.naval-technology.com/contractors/bearings/hoesch/ (Stand 24.2.05)
[13] Zweijährige, verlängerungsfähige Pauschalgenehmigung für deutsche Komponentenlieferungen an NATO- oder NATO-gleichgestellte Staaten im Rahmen der Durchführung gemeinsamer Rüstungsvorhaben.
[14] Aufgrund der weiteren Angaben der Bundesregierung in den Rüstungsexportberichten kann man aber davon ausgehen, dass sich bei diesen Positionen jeweils mehr als die Hälfte der Genehmigungen auf Komponenten beziehen. Damit würde deren Anteil insgesamt auf mehr als 75 % steigen.
[15] Die Standardbegründung lautet unter Verweis auf § 30 VwVfG, dass den Angaben über einzelne Ausfuhrprojekte die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses entgegenstehen würden. Außerdem noch relevant: §16 des Statistikgesetzes.
[16] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bundestag-Drucksache 13/11311, 29.7.1998
[17] Gewaltprävention kann rechtlich als Verhinderung von gewaltförmigen Konflikten definiert werden. Gewaltprävention will aber nicht nur die Anwendung vonGewalt in einem Konflikt verhindern sondern auch den friedlichen Wandel gesellschaftlicher Gewaltstrukturen erreichen sowie eine Transformation gewalt-trächtiger Verhältnisse im Sinne der Friedensförderung. Schwerpunkte können u. a. die Überwindung sozio-ökonomischer Asymmetrien, der Aufbau demokratischer Strukturen oder die Wahrung der Menschenrechte sein.
[18] Selbst wenn das "COSYS"-System erst in Thailand eingebaut wird, ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Zulieferungszusage aus Deutschland dem Zustandekommen des gesamten Geschäftes gedient hat.
[19] Deutsche Zulieferer für die Eurofighter-Produktion sind u. a. ACMA, AOA, Autoflug, Ballonfabrik, Behr Industrie, Bodenseewerke Contintental, Diehl Avionik Systeme, Draegerwerke, EADS Deutschland, EADS Dornier, Eaton Fluid Power, ElektroMetall, ESW Extel Systems Wedel, Goodrich Hella Aerospace, Hawker GmbH, Heckler & Koch, Honeywell Aerospace, Liebherr Aerospace Lindenberg, LITEF, Mauser-Werke Oberndorf, Nord Micro, Rohde & Schwarz, RWG Fankenjura ind. Flugwerklager, SITEC Aerospace GmbH, Teldix GmbH. Hinzu kommen die Zulieferfirmen für das Triebwerk.
[20] In Singapur geht es um bis zu 44 Kampfflugzeuge. Die Ausschreibung wurde 2003 eröffnet.
[21] Eine ausführlichere Zusammenstellung in: Deutsches Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen (DAKS): Im Visier Heckler & Koch. RüstungsInformationsbüro RIB e.V., Freiburg, 2004, S. 8.
[22] Der Wortlaut des sogenannten Schmidt-Debre-Abkommens wurde erst 1985 in Auszügen veröffentlicht. Siehe Beilage zur Zeitschrift Wehrdienst, Nr. 974/85, 4.2.1985
[23] Zu den Gemeinschaftsprogrammen aus dieser Zeit gehören u. a. das Trainingsflugzeug "Alpha Jet", ein Faltstraßengerät, eine Panzerschnellbrücke, das "Roland"Flugabwehrraketensystem, die Drohne "Kleinfluggerät Zielortung" (KZO), die modulare Abstandswaffe "Apache", der Unterstützungshubschrauber "Tiger", der Anti-Radar-Lenkflugkörper "Alarm", die Panzerabwehrrakete "Milan", das Panzerabwehrraketensystem "PARS 3 - große Reichweite" und das Führungs- und Aufklärungssystem "HEROS".
[24] Mit der Fusion der Deutschen Aerospace AG des Daimler-Chrysler-Konzerns mit der französischen Aerospatiale S.A. und der spanischen CASA zum Rüstungsriesen European Aeronautics Defence & Space Co. (EADS) im Jahr 2000 erreichte der industrielle Annäherungsprozess einen vorläufigen Höhepunkt.
[25] Vgl. die Einträge zu den jeweiligen Staaten in: International Institute for Strategic Studies: The Military Balance 2003/2004. Oxford University Press, London, Oktober 2003.
[26] Vergleiche die entsprechenden Länderberichte zu diesen Staaten auf den Webseiten von amnesty international (http://web.amnesty.org/report2004/index-eng) und Human Rights Watch (www.hrw.org).
[27] Die israelische
Rüstungsexportbehörde SIBAT geht davon aus, dass 2004 Rüstungsexporte im Wert von
3 Mrd. US-$ erzielt werden (2002 waren es 4 Mrd. US-$, 2003 etwa 3 Mrd. US-$). Der
amtierende SIBAT-Direktor Yossi Ben-Hanan erklärte, dass jährliche Exportaufträge von
etwa 2 Mrd. notwendig seien, um die israelischen Rüstungsproduktionskapazitäten
auszulasten. Vgl. Defense News Weekly, Nr. 24, 16.6.2003, S. 12.
[28] Otfried Nassauer / Christopher Steinmetz: Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel. BITS Research Report Nr. 1/03, Berlin 2003.
[29] Das Kriegswaffenkontrollgesetz und Auszüge des Außenwirtschaftsgesetzes können in der jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingesehen werden unter http://www.ausfuhrkontrolle.info/vorschriften.htm#5
[30] Die Kriegswaffenliste Teil A gilt für Kriegswaffen, auf deren Herstellung die Bundesrepublik Deutschland verzichtet hat (Atomwaffen, biologische und chemische Waffen).
[31] Hervorhebungen durch die Autoren.
[32] Hervorhebungen durch die Autoren.
[33] Der entsprechende § 3 (1) AWG formuliert dies so: "Bedürfen Rechtsgeschäfte oder Handlungen nach einer Vorschrift dieses Gesetzes oder einer zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung einer Genehmigung, so ist die Genehmigung zu erteilen, wenn zu erwarten ist, dass die Vornahme des Rechtsgeschäfts oder der Handlung den Zweck, dem die Vorschrift dient, nicht oder nur unwesentlich gefährdet. In anderen Fällen kann die Genehmigung erteilt werden, wenn das volkswirtschaftliche Interesse an der Vornahme des Rechtsgeschäfts oder der Handlung die damit verbundene Beeinträchtigung des bezeichneten Zwecks überwiegt." Die entsprechende Passage des AWG ist zu finden unter http://www.ausfuhrkontrolle.info/vorschriften.htm#5.
[34] Vgl. Erklärungen in: Christoph Monreal / Hermann Runte: Das aktuelle Exportrecht - ein Überblick, in: Gewerbearchiv Nr. 4, 2000, S. 144.
[35] Selbst in der Ausfuhrliste Teil 1 C für Dual-use-Güter werden nur einige bestimmte Antriebssysteme (Kategorie 9A991) und entsprechende Technologien für die Entwicklung und Herstellung bestimmter Dieselmotoren für Landfahrzeuge erfasst (Kategorie 9E003).
[36] Die Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) werden nach § 2 AWG erteilt. Eine SAG kann von allen deutschen Unternehmen beantragt werden, sobald das Unternehmen nachweisen kann, dass es sonst mindestens 50 Einzelanträge pro Jahr stellen müsste. SAGs für Rüstungsgüter der AL 1 A werden ausschließlich für Geschäfte mit NATO und NATO-gleichgestellten Ländern erteilt. Partner in diesen Staaten können ebenso Unternehmen wie die multinationalen NATO-Programmbüros sein, z. B. die NATO Eurofighter Technology Management Agency (NETMA). Grundsätzlich müssen Bestimmungen zum Nachweis des Endverbleibs (oder eher: Endverwendung) beachtet werden; jedoch wird bei Beteiligung von Regierungen diese Garantie nicht explizit verlangt.
[37] Diese Regelung wurde Mitte der 1990er Jahre vom Bundessicherheitsrat eingeführt, wird aber gegenwärtig NICHT mehr angewendet; vgl. Wehrdienst Nr. 23, 3.6.1996. "Genehmigungsvermutung" besagt, das diese nur durch eine einvernehmliche Entscheidung des BMWA, des BMVg und des AA aufgehoben werden kann.
[38] Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22.6.2000.
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